
Für unsere Kunden
Informationen über die Esenser Tafel
Lebensmittel von der Esenser Tafel kann jeder bekommen, der seinen Wohnsitz in der Samtgemeinde Esens hat und der staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt erhält (Sozialhilfe, Bürgergeld, Leistungen für Asylberwerber, Wohngeld) oder ein vergleichbares Arbeitseinkommen bzw. Rente bezieht.
Zum Abholen von Lebensmitteln wird ein Tafelausweis benötigt, der bei der Esenser Tafel beantragt werden kann.
Kommen Sie zu einem unserer Ausgabetermine, entweder dienstags oder donnerstags oder samstags, jeweils zwischen 10:30 und 11:30 im Haus der Begegnung in Esens, Theodor-Thomas-Str. 6.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung mit:
- die amtlichen Ausweise aller in ihrem Haushalt lebenden Personen
- aktuelle und vollständige Einkommensnachweise aller Personen in Ihrem Haushalt
(das sind entweder die amtlichen Bescheide über staatliche Leistungen (Bürgergeld, Grundsicherung, Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz), Ihr Rentenbescheid oder eine Lohnbescheinigung.
Sie erhalten dann nach Prüfung von uns einen Tafelausweis. Mit diesem Tafelausweis können Sie einmal pro Woche Lebensmittel abholen. Bitte beachten Sie, dass wir bei der Abholung keine Kopien oder Fotos des Ausweises akzeptieren können.
Wir haben dienstags, donnerstags und samstags zwischen 10:30 Uhr und 11:30 Uhr geöffnet. Ihren Abholtag haben Sie bei der Anmeldung festgelegt. Im Augenblick können Sie zusätzlich auch an den beiden anderen Ausgabetagen Waren bekommen. Dann müssen Sie jedoch so lange warten, bis alle Kunden dieses Tages ihre Lebensmittel erhalten haben.
Der Tafelausweis gilt nicht unbegrenzt, sondern er muss regelmäßig erneuert werden. Seine Laufzeit richtet sich nach der Laufzeit des Leistungsnachweises, der bei der Anmeldung vorgelegt wurde.
Wenn Sie staatliche Leistungen bekommen, bleibt Ihr Ausweis bis 3 Monate nach Ende des Leistungsbezuges gültig. Das Datum, bis zu dem Sie Leistungen erhalten, finden Sie auf der amtlichen Nachricht über Ihre Unterstützung.
Wenn Sie Arbeitseinkommen beziehen, gilt Ihr Ausweis nach der Anmeldung 1 Jahr lang und muss dann verlängert werden..
Wenn Sie Rente bekommen, gilt Ihr Ausweis nach der Anmeldung 2 Jahre lang.
Auf dem Ausweis steht das Datum, an dem er ungültig wird. Wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, können wir Ihnen leider keine Ware mehr geben, und Sie müssten sich erneut anmelden.
Bitte denken Sie deshalb unbedingt daran, Ihren Tafelausweis rechtzeitig zu verlängern. Das ist ganz einfach: Sobald Sie einen neuen Einkommensnachweis erhalten haben, bringen Sie ihn sofort beim nächsten Besuch der Tafel mit. Wir prüfen ihn kurz und erneuern dann Ihren Ausweis.
Für jede Abholung zahlen Haushalte bis zu 3 Personen aktuell einen symbolischen Beitrag von 1 €, größere Haushalte zahlen 2 €.
Wenn Getränke gekauft werden, müssen wir das Flaschenpfand (0,25 € je Dose oder Flasche) erheben, falls diese pfandpflichtig sind. Dieses Flaschenpfand wird in jedem Supermarkt zurückerstattet, wenn Sie die Dose / Flasche dort zurückgeben.
Im Haus der Begegnung in Esens, Theodor-Thomas-Str. 6 kann man Lebensmittel durch die Tafel bekommen.
Unsere Ausgabezeiten sind:
dienstags, donnerstags und samstags jeweils von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr.
Wenn der Ausgabetag auf einen Feiertag fällt oder wenn der Vortag des Ausgabetages ein Feiertag war, findet keine Ausgabe statt. Wir hätten an solchen Tagen leider kein ausreichendes Warenangebot.
Menschen, die aufgrund Ihres Alters oder durch eine Behinderung nur eingeschränkt mobil sind und denen der Besuch unserer Lebensmittelausgabe nicht möglich ist, beliefern wir auf Wunsch einmal in der Woche mit einer von uns gepackten Lebensmittelkiste.
Der Preis dafür ist 2 € je Kiste.
Bitte sprechen Sie uns an. Sie können natürlich mit Ihrer Anmeldung auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen.
Die Tafeln verteilen voll verzehrfähige Lebensmittel, die sie von den Händlern vor Ort als Spenden erhalten. Die Menge dieser Spenden kann schwanken. Deshalb ist unser Angebot an manchen Tagen reichhaltiger als an anderen.
Bitte bedenken Sie: Die Tafel ist ein Verein von Menschen, die hier in ihrer Freizeit und ohne Bezahlung arbeiten und sich freuen, anderen das Leben ein wenig erleichtern zu können. Die Tafel finanziert sich aus Spenden der Einwohner von Esens und ist kein gewerbliches Unternehmen und keine staatliche Einrichtung.
Bei den gespendeten Lebensmitteln handelt es sich hauptsächlich um Obst, Gemüse und Backwaren, aber auch um Produkte, die kurz vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) aus dem Verkauf genommen wurden.
Aber: Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist kein Verfallsdatum. Es besagt in keiner Weise, dass die Lebensmittel nach seinem Ablauf schlagartig schlecht und verdorben sind.
Wer hatte nicht schon mal einen Joghurt im Kühlschrank oder eine Konserve im Schrank, die trotz erreichtem MHD noch gut waren? Dagegen war vielleicht ein Käse trotz Kühlung schon vor der Zeit schimmlig, weil die Verpackung einen unsichtbaren Fehler hatte. Ob ein Lebensmittel noch gut ist oder nicht, ist keine Frage des Aufdrucks. Sondern immer eine Sache des Hinsehens, des Riechens und des vorsichtigen Probierens.
Sollte ein Lebensmittel tatsächlich sichtbare Zeichen von Verderb aufweisen, wird es von unseren ehrenamtlichen Helfern natürlich unmittelbar aussortiert.
Daneben gibt es jedoch auch noch das sogenannte Verbrauchsdatum, vor allem bei Fisch und Frischfleisch. Es ist zu erkennen an dem Aufdruck “zu verbrauchen bis” und sollte keinesfalls mit dem MHD verwechselt werden. Waren mit abgelaufenem Verbrauchsdatum können im schlimmsten Fall eine Gesundheitsgefahr darstellen und dürfen laut Gesetz weder vom Handel noch von den Tafeln weitergegeben werden. Daher werden sie von uns bereits beim Abholen von Lebensmitteln konsequent aussortiert und gar nicht erst angenommen.